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Clanregeln / Clanniederschrift


Präambel
Die nachfolgenden Regeln, sind von allen Membern, die dem Clan: German Elite Fighters, gegründet im August 2008, beigetreten sind und beitreten wollen, zu akzeptieren.
Der Hauptsitz des Aufsichtsrats ist:
Die Bundesrepublik Deutschland, Bayern, 96450 Coburg.
Die Rechtsabteilung und Verwaltung ist:
Die Bundesrepbulik Deutschland, Baden-Württemberg, 77933 Lahr/Schwarzwald
Bei Verstoss gegen die nachfolgenden Regeln werden entsprechende Maßnahmen, beginnend vom Clanwarausschluss bis zum völligen Clanausschluss geahndet.

§1 Member
(1) Eintrittsvorraussetzung
Member könnt ihr werden wenn ihr mindestens 16 Jahre alt seit und ein funktionierendes Headset, bzw ICQ und/oder Xfire habt. Teamspeak und Headset ist auf jeden Fall Pflicht.

(2) Trialmember
Beim Eintreten in den GEF ist man erstmal für 2 Wochen Trailmember. Die Trialzeit beläuft sich auf ca. 2 Woche; je nachdem kann sich die Zeit verlängern oder verkürzen. Die Trialzeit wird vom Clanmanagement festgelegt, d. h. ob und wie lange die Trialzeit dauert. Jeder Trialmember darf an Wars (ausser Ligawars teilnehmen). Es sei denn das Clanmanagement entscheidet etwas anderes.


§2 Verhalten
(1) Teamspeak²
Den Full- und Trialmembern ist es verboten:
- Rassistische, ausländerfeindliche, nationalsozialistische, (rassen) diskriminierende rechtlich verbotene Bemerkungen abzugeben
- Flamen
- In ein laufendes Gespräch reinzureden
- Musik in den Channels abspielen zulassen
- Nicht in den Warchannel reingehen bzw. dazwischenreden wenn ein War läuft
- Nicht die Lobby (Eingangschannel) blockieren
- Alle Member zu respektieren
- Das Headset nicht auf "Stereo Mix" ("Durchzug") zustellen
- Den Teamspeak² zu hacken / zu flooden / usw. (Bei diesem Verstoss -> BAN)
Bei Verstoss folgt ein Kick. Bei Wiederholung Ban für 2-24 Stunden.

(1.1) Gäste auf Teamspeak²
- Ein höflicher Umgangston wird auf jeden Fall erwartet.
- Verbot an Gäste Teamspeakrechte (wie SA, CA, AO) zu geben, es sei denn das Clanmanagement erwähnt etwas anderes.

(1.2) Registration und Rechte
- Das erbetteln nach SA, CA ist nicht erwünscht
- Jeder Member hat sich auf Teamspeak zu registrieren, dazu bitte einen SA anfragen
- SA haben alle die, die im Clanmanagement aufgeführt sind
- CA haben nur bestimmte Member die schon lange im Clan sind oder
die es von einem SA erhalten haben
- Missbrauch der SA und CA Rechte wird mit entzug der / des Recht(s) bestraft

(1.3) Verhalten Allgemein
Allen Membern ist es verboten:
- Tatsachen und Warheiten zu verschleiern
- Den Clan belügen oder zu beleidigen
- Befehle im War zu missachten
- Vorteilsnahme aus erworbenem Wissen im Clan zu ziehen
- Drohungen von sich zugeben

(2) Ingame / War
Den Trial- und Fullmembern ist es verboten:
- Den Wargegner zu beleidigen
- Zu flamen
- Ingame zu cheaten / wallhacks / Aimbots / usw verwenden. (Sofortiger Clanausschluss)
- Im Teamspeak sich während des Wars aufzuregen (Teamchat benuzen)
Bei Missachtung erfolgt ausschluss aus dem War und/oder eine temporär Warausschluss


§3 Beiträge
(1) Mitgliedschaftsbeitrag
Die Mitgliedschaft kostet als solche nichts und hat auch keine Folgekosten. Die Kosten für die Gameserver übernimmt die Clanführung. Spenden sind jederzeit gern gesehen.

(2) RCON Zugang
Um RCON zugang zu erhalten, muss eine Gegenleistung gebracht werden.
Alle im Aufsichtsrat vertretene Mitglieder sind Anteilseigner des Rootservers. Falls jemand dennoch Zugriff erhalten will, muss er einen monatlich festgesetzten Betrag beisteuern. Dieser Betrag kann variieren und wird von der Clanleitung festgelegt.

(3) Rückerstattung
Die Personen die einen Teil für den Rootserver ausgegeben haben, bekommen ihr eingezahltes Geld welches für den Kauf des Rootservers rausging, zurückerstattet. Dies gilt nicht für die monatliche Abbezahlung des Teamspeak², Gameserver, Homepage.


§4 Passwörter und Datenschutz
(1) Datenschutz
Nach dem Bundesdatschutzgestz (BDSG) ist es verboten interne Details (wie Nachnamen, Wohnorte usw.) an Dritte weiterzugeben, so fern diese nicht auf der Homepage schon angegeben sind.

(2) Passwörter
Ferner sind claninterne Passwörter, wie Miniadmin, RCON, Rootserver, Hompagelogin und Gameserver an Dritte (Gäste) oder an Member die nicht zum Clanmanagement gehören, nicht weiterzugeben. Es sei denn das Clanmanagement zieht etwas anderes in Erwägung.
Das Teamspeak² Passwort darf nur mit Erlaubnis des Clanmanagements weitergegeben werden. Ausnahmen hierbei: Member von Partnerclans, neue Member des GEF. Hier kann auch das Passwort ohne Zustimmung weitergegeben werden; es sei denn das Clanmanagement zieht etwas anderes in Erwägung.
Wenn jemand einen Gast einladen will, muss er das Clanmangement vorher befragen, ob er das Passwort weitergeben darf.


§5 Homepage
(1) Anmeldung
Alle Member des German Elite Fighter Clans (auch Trialmember) haben sich binnen kurzer Zeit auf der Homepage anzumelden. Die Freischaltung auf der Homepage wird dann durch einen Member des Clanmanagement durchgeführt (der Registrierungslink ist deaktiviert).

(2) Forum und Aktivität
Das Forum wird zur Zeit nur als Download bereich genutzt. Unter der Rubrik "Downloads" findet ihr wichtige bzw Interessante Maps für alle Call of Duty Teile.
Ausserdem wird erwartet das man als Member mindestens ein mal in der Woche auf die Homepage schaut um sich über die aktuellsten News, Kalendereinträge, usw. informiert.

2.1 Abmeldung
Wenn ihr in Urlaub fahrt, oder mehr als 3 Tage weg seit, so meldet euch doch bitte im Forum, unter der Rubrik: "Abmeldungen" ab.
Denn wer länger als zwei Wochen inaktiv ist, wird ohne Mitteilung seitens des Aufsichtsrat gekickt !


§6 Benennung und Abberufung / Clanstruktur
(1) Trialmember (/)
Trialmember sind die Clananwärter und können an keinen öffentliche oder claninternen Sitzungen / Abstimmungen teilnehmen, ausser das Clanmanagement vereinbart etwas anderes. Der Trialmember ist die niedrigste Instanz (kein Stern) im Clan. Er hat lediglich Registrationsrecht auf der Homepage und Teamspeak².

(2) Fullmember ohne CA (*)
Fullmember dürfen an öffentlichen Sitzungen Teilnehmen, sofern das Clanmanagement nichts anderes bestimmt hat. Ausserdem dürfen sie an Claninternen Abstimmung teilnehmen. Der Fullmember bildet die standartisierte (1 Stern) Instanz im Clan. Er hat lediglich Registrationsrecht auf der Homepage und Teamspeak².

(3) Fullmember mit CA (**)
Gleiche Rechte wie bei Abs. 2. Haben zusätzlich das Recht Leute von Teamspeak zu kicken. Er bildet die durchschnittliche (2 Sterne) Instanz im Clan. Er hat lediglich Registrationsrecht auf der Homepage und Teamspeak² (mit CA auf Teamspeak²).

(4) Co.Squadleader (***)
Der Co-Squadleader wird von dem Clanmanagement oder dem Squadleader berufen und ist im Clanmanagement vertreten, es sei denn es wird keine Notwendigkeit dazu in betracht gezogen. Er ist die Vertretung vom Squadleader und bestitzt, bei Abwesenheit des Squadleader die selben Rechte, wie der Squadleader. Er vertritt ihn in allen Aufgaben und ist die zweit höchste Führungskraft im Squad.
Der Co-Squadleader ist die gehobene (3 Sterne) Instanz im Clan. Er besitzt teilweise eingeschränkte Rechte über Teamspeak², Gameservern, Rootservrer und Homepage.

(5) Squadleader (****)
Der Squadleader is die oberste Führungskraft im Squad und ist im Clanmangement vertreten. Er wird durch eine öffentliche Clanwahl gewählt oder wenn der Clan einverstanden ist vom Clanmanagement berufen. Der Squadleader bildet die höhere
(4 Sterne) Insatz. Er besitzt teilweise eingeschränkte Rechte über Teamspeak², Gameservern, Rootservrer und Homepage.

(6) Co.Clanleader (*****)
Der Co-Clanleader vertritt den Clan und dessen Clanleader im allgemeinen sowie die Intressen des Clans. Er ist Stellvertreter für den Clanleader und wird durch eine öffentliche Clanwahl berufen. Er ist im Clanmanagement vertreten und führt das Clanmanagement unteranderem auch.
Er bildet die dritt höchste (5 Sterne) Insatz im Clan. Er besitzt teilweise eingeschränkte Rechte über Teamspeak², Gameservern, Rootservrer und Homepage.

(7) Clanleader (******)
Der Clanleader ist die höchste Führungskraft und hat die Gesamtleitung über den Clan. Er bildet die zweit höchste (6 Sterne) Instanz im Clan. Er besitzt u.a auch alle Rechte uneigeschränkt auf Teamspeak², Gameservern, Rootserver und Homepage.

( 8 ) Aufsichtsrat / Clanmanagement (*******)
Das Clanmanagement oder Aufsichtsrat bestimmt in der Versammlung über: Berufung und Abberufung, neue Squads, Rauswurf, Rechteverteilung oder Clanschließung bzw Squadschließung. Sie besitzen auch sämtliche Zugänge (sowohl Vollzugriff als auch eingeschränkter Zugriff) zu Teamspeak², Gameserver, Rootserver, Homepage. Das Clanmanagement darf interne Beratungen und Beschlüsse druchführen, welche bei Notwendigkeit, nur an Führungskräfte weitergeleitet werden.
Absprachen untereinander sind hierbei verboten. Alle Mitglieder haben hier bei "Kündigungsschutz" und können nur mit einer 2/3 Mehrheit entlassen werden.
Das Clanmanagement bildet die höchste (7 Sterne) im Clan vertretene Instanz und hat damit die höchste Entscheidungsgewalt.

(9) Amtsfortführung
Gibt ein Amtsführer seine Position auf, so kann er auch einen Nachfolger ohne direkte Wahl bestimmen. Dies ist aber nur mit einer 2/3 Mehrheitszustimmung möglich. Enthält sich ein Mitglied des Aufsichtsrat / Clanmanagement so wird seine Stimme nicht gewertet.

(10) Stimmverteilung des Aufsichtsrates
Entsteht während einer Abstimmung eine Pat-Situationm, so hat der Clanleader einen doppelten Stimmwert der im ganzen gewertet wird und nicht verteilt werden kann.
Alle anderen Mitglieder des Aufsichtsrates haben jeweils eine, in vollem Umfang zählende, Stimme.





Mittwoch, den 18.02.2009

Germany Elite Fighters

i.V.

Das Clanmanagement

ppa.

2. Co-Clanleader MW Bull

Den Admins und dem Clanmanagement ist es vorbehalten die Regeln zu ändern.


Änderung am 25.4.09 des §1 Abs. 2 | Trialzeit: Warbeteiligung von Trialmember / Trialzeit
Änderung am 13.5.09 des §7 Abs. 9 | Amtsfortführung: Neue Zusatzregel
Änderung am 15.5.09 des §5 Abs. 1 | Warerlaubnis von Trialmember
Änderung am 26.5.09 des §7 Abs. 10 | Stimmverteilung des Aufsichtsrates
Änderung am 05.7.09 des §7 | Neuer Absatz 3.1 3ter und 4ter Co.Squadleader
Änderung am 13.8.09 des §1 | Keine Memberaufnahme U 16
Änderung am 14.8.09 des §9 | Paragraph abkömmlich
Änderung am 16.8.09 des §7 | Absatz 3.1 des §7 abkömmlich
Änderung am 16.8.09 des §8 | Pragraph abkömmlich
Änderung am 16.8.09 des §5 | Pragraph abkömmlich
Änderung am 04.9.09 des §6 Abs. 6 | Beschluss für nur noch einen Co-Clanleader
 

 

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